Aktuelles Verfahren zum Übergang in die weiterführenden Schulen
Das ehemalige Verfahren zur Aufnahme von Kindern an den weiterführenden Schulen beim Übergang von der Klassenstufe 4 in die 5 stieß bei vielen Beteiligten immer wieder auf Kritik. Eltern, die nicht die Wunschschule erhielten, klagten über mangelnde Transparenz und Gerechtigkeit bei der Auswahl, Schulleitungen hatten trotz großer Sorgfalt und Bemühung Schwierigkeiten, Akzeptanz bei den Eltern für ihre Wahl zu finden, und das Staatliche Schulamt wurde mit Beschwerden und Einsprüchen überhäuft.
Seit dem Schuljahr 2020/2021 hat das Staatliche Schulamt daher das Aufnahme- und Lenkungsverfahren in einigen grundlegenden Bereichen geändert. Dabei soll neben einigen objektiven Auswahlkriterien vor allem das Los über die Vergabe von Aufnahmeplätzen entscheiden, wenn das verfügbare Angebot zu knapp ist.
Auch in unserer Nachbarschaft in Frankfurt am Main hat eine vergleichbare Änderung stattgefunden. Die beiden Verfahren sind ähnlich, unterscheiden sich aber auch in einigen wichtigen Eckpunkten wie der Geschwisterregelung.
Der Kreiselternbeirat war in die Beratung zur Neukonzeption eingebunden und hat nun bereits zwei Übergangsverfahren dieser Art begleitet (und dabie auch die Losfee gespielt).
Aufbauend auf unserer Erfahrung mit den Lenkungsmaßnahmen, den Absprachen mit dem Schulamt und den Rückmeldungen von Eltern haben wir unser Wissen zusammengestellt und stellen diese Information allen Eltern, vor allem in den 4. Klassen, hier zur Verfügung. Aufgrund der Fülle an Möglichkeiten und Varianten, die sich den Eltern bietet, hat die Broschüre einen entsprechenden Umfang. Aber nicht alle Passagen sind für alle Eltern relevant und können entsprechend übergangen werden.
Die jeweils aktuelle Version finden Sie unter folgendem Link:
(aktueller Stand: 15.2.2022)
Wir hoffen, damit einen Beitrag zu liefern, der Ihnen die Entscheidung für die Wahl der passenden Schule etwas erleichtert. Ergänzungen, Korrekturen oder darüber hinausgehende Fragen können Sie gerne an uns richten.
Auch das Kultusministerium und das Staatliche Schulamt haben seit dem letzten Jahr Präsentationen verfügbar, die den einheitlichen Rahmen für ganz Hessen (Kultusministerium) bzw. unseren Kreis (Staatliches Schulamt) aus ihrer Sicht schildern und insbesondere den gesetzlich-verbindlichen Rahmen abstecken. Das Staatliche Schulamt hat uns ermöglicht, Ihnen diese Präsentation direkt auf unserer Internetseite zur Verfügung zu stellen:
- Präsentation des HKM zum Übergang 4 zu 5
- Präsentation des Staatlichen Schulamtes zum Übergang 4 zu 5